Bewertungen Krongarten Service
Wir sind sprachlos und irritiert, wie so eine Hausverwaltung überhaupt noch tätig ist. Wenn im Verwaltervertrag geregelt ist, dass der Verwalter verpflichtet ist " ...zeitgerecht ... spätestens 5 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ... d.h. bis 31.5." eine Gesamt- und Einzelabrechnung des vorherigen Kalenderjahres zu erstellen und diese Abrechnungen erst im Dezember erstellt ist das nicht hinzunehmen. Man kann es auch Vertragsbruch nennen !
Dies ist jedoch nicht neu, sondern bei dieser HV die Regel.
Am 10.12.25 sollte dann endlich die WEV stattfinden, am 9.12.25 wurde dann auf den 21.1.26 umgeladen, am 18.1.26 wurde dieser Termin wieder abgesagt, ein neuer Termin wird für Februar/März 26 in Aussicht gestellt - angeblich konnte "trotz redlichen Bemühens" die notwendigen Unterlagen rechtzeitig fertig gestellt werden.
Kann man das akzeptieren ?
U.K.
Haben Sie schon versucht, rechtliche Schritte gegen die Hausverwaltung aufgrund des wiederholten Vertragsbruchs einzuleiten?
Gibt es vielleicht eine Person bei Krongarten Service, der neue Infos hat?
Erfüllt Krongarten Service in Mainz die Anforderungen, Mitarbeitende über digitale Prozesse zu informieren?