Allgemeine Regeln für die Überprüfung von Bewertungen
1. Die auf der Website veröffentlichten Bewertungen werden vor der Veröffentlichung nicht überprüft. Die Moderation erfolgt nachträglich, nach der Veröffentlichung der Bewertung, auf Grundlage von Meldungen von Nutzern, Unternehmen, Dritten sowie automatisch vom System generierten Hinweisen, die auf einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz oder die Nutzungsbedingungen der Website hindeuten könnten.
2. Der übliche Weg zur Meldung einer Bewertung ist das Markieren der Bewertung. Dies geschieht durch Anklicken des Flaggensymbols mit der Aufschrift „Bericht“ unter der Bewertung und Ausfüllen des Formulars.
3. Eine alternative Möglichkeit zur Meldung einer Bewertung ist die Übermittlung einer Meldung an die Adresse [email protected]. Dieser Weg sollte genutzt werden, wenn die Nutzung des üblichen Weges nicht möglich ist.
4. Die reguläre Bearbeitungszeit für eine Meldung beträgt maximal 21 Tage. In Ausnahmefällen kann sich diese Frist verlängern, insbesondere bei Meldungen, die über den alternativen Weg eingereicht wurden.
5. Jede Person, die von einer Moderationsentscheidung betroffen ist, kann über das Kontaktformular oder per E-Mail eine erneute Prüfung des Falls beantragen.
6. Informationen zur Moderation von Inhalten werden im Transparenzbericht gemäß den Anforderungen des Digital Services Act veröffentlicht.
7. Das Verfahren zur Meldung und Überprüfung von Beiträgen wurde unter Berücksichtigung der durch den Digital Services Act eingeführten Standards entwickelt.
GoWork fungiert als Host der von den Nutzern veröffentlichten Inhalte. In dieser Eigenschaft greift die Plattform nicht in den Inhalt der Bewertungen ein und kann deren sachliche Richtigkeit nicht garantieren. GoWork ist nicht in der Lage, die sachliche Richtigkeit jeder veröffentlichten Bewertung systematisch zu überprüfen. Die Bewertungen spiegeln die von ihren Verfassern geschilderten persönlichen Erfahrungen wider.
Entscheidungen über die Archivierung werden von einem unabhängigen Verwaltungsteam auf der Grundlage der Plattformregeln und der geltenden Rechtsvorschriften getroffen. Die geschäftlichen Beziehungen zu den auf der Plattform vertretenen Unternehmen haben keinen Einfluss auf diese Entscheidungen.
Um ein Gleichgewicht zwischen der Meinungsfreiheit der Nutzer und der Einhaltung der geltenden Regeln zu gewährleisten, wendet GoWork transparente Kriterien für die Archivierung von Bewertungen an. Die Archivierung kann je nach Ergebnis der vom Verwaltungsteam durchgeführten Analyse vorübergehend oder endgültig sein.
Eine Bewertung kann archiviert werden, wenn sie gegen die Veröffentlichungsrichtlinien oder geltendes Recht verstößt, insbesondere in folgenden Fällen:
1. Illegale oder rechtswidrige Inhalte, zum Beispiel:
a. Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Person oder eine Gruppe;
b. diskriminierende Äußerungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen;
c. Drohungen, Belästigung oder Einschüchterung.
2. Verletzung der Rechte anderer, insbesondere wenn die Bewertung:
a. schwerwiegende Anschuldigungen enthält, die als Tatsachen dargestellt werden, ohne Bezug zu einer persönlichen Erfahrung;
b. personenbezogene Daten preisgibt (vollständiger Name eines Mitarbeiters, Telefonnummer, Adresse, private E-Mail-Adresse usw.);
c. vertrauliche unternehmensinterne Informationen veröffentlicht.
3. Unechte oder missbräuchliche Inhalte, zum Beispiel:
a. Spam oder Werbebotschaften, die keinen Bezug zu einer tatsächlichen Erfahrung haben;
b. wiederholte Veröffentlichung desselben Inhalts;
c. der Versuch, Bewertungen künstlich zu beeinflussen.
4. Notwendigkeit einer administrativen Überprüfung, insbesondere nach einer Meldung durch einen Nutzer oder im Rahmen einer internen Kontrolle zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Inhalte.
Eine Bewertung wird niemals allein aus folgenden Gründen archiviert:
GoWork ermöglicht die Veröffentlichung von Bewertungen, die auf den von den Nutzern angegebenen persönlichen Erfahrungen basieren, ohne dass eine vorherige Überprüfung erforderlich ist. In bestimmten Fällen kann die Plattform jedoch zusätzliche Informationen anfordern, um eine interne Überprüfung durchzuführen. Das Ausbleiben einer Antwort auf diese Anfrage führt nicht automatisch zur Löschung der Bewertung.
GoWork erkennt die Meinungsfreiheit der Nutzer und ihr Recht an, ihre persönlichen Erfahrungen unter Einhaltung der Plattformregeln und der gesetzlichen Bestimmungen zu teilen. GoWork agiert als neutraler Vermittler. Unternehmen können öffentlich auf Bewertungen antworten, können jedoch nicht die Archivierung einer Bewertung allein aufgrund ihres kritischen Charakters erwirken.