Besondere Nutzungsbedingungen

für die unter GoWork.de angebotenen registrierungspflichtigen Dienste

 

 

§ 1 Einleitung; Anwendbarkeit dieser Besonderen Nutzungsbedingungen

1. Einleitung. Die vorliegenden Bedingungen der GoWork.com Sp. z o.o., ul. Wirażowa 124 A, 02-145 Warschau, Polen („GoWork“) enthalten die Besonderen Nutzungsbedingungen für die Nutzung derjenigen unter GoWork.de angebotenen Dienste, die einer Registrierung des Nutzers bedürfen („Registrierungspflichtige Dienste“). Registrierungspflichtige Dienste sind über das Internet und die Website https://www.gowork.de zugänglich.

2. Allgemeine Nutzungsbedingungen. Diese Besonderen Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Dienst ([LINK]). Die Rechte und Pflichten des Nutzers sowie die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von GoWork ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen dieser Besonderen Nutzungsbedingungen, den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Fassung, sowie aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in diesen Besonderen Nutzungsbedingungen von den Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichende Bestimmungen enthalten sind, gehen diese Besonderen Nutzungsbedingungen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wenn der Nutzer den Dienst für gewerbliche Zwecke nutzen und insbesondere die Möglichkeiten eines „Goldenen Profils“ nutzen möchte, gelten ergänzend zu diesen Besonderen Nutzungsbedingungen und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GoWork ([LINK]). Sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von diesen Besonderen Nutzungsbedingungen und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichende Bestimmungen enthalten sind, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen Besonderen Nutzungsbedingungen und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.

4. Bereitstellung anwendbarer Bedingungen. GoWork stellt dem Nutzer sämtliche Bedingungen für die Nutzung des Dienstes und Registrierungspflichtiger Dienste jeweils vor Abschluss des betreffenden Vertrags zum Zwecke der dauerhaften Speicherung beim Nutzer zur Verfügung. GoWork ermöglicht es dem Nutzer, die Bedingungen auch nach Abschluss des Vertrages jederzeit unentgeltlich zu erhalten, zu vervielfältigen und aufzuzeichnen.

 

§ 2 Bereitstellung der Registrierungspflichtigen Dienste

1. Zweck der Registrierungspflichtigen Dienste. Der Hauptzweck der Registrierungspflichtigen Dienste besteht darin, den Nutzern erweiterte Möglichkeiten zu geben, den Dienst zu nutzen. Nutzern Registrierungspflichtiger Dienste stehen also zusätzliche Möglichkeiten zur Verfügung, mit anderen Nutzern des Dienstes in Kontakt zu treten und diesen zu pflegen, um gegenseitig Informationen, Kommentare und Ansichten auszutauschen und die im Dienst veröffentlichten Informationen und Materialien zu nutzen.

2. Kostenlose Bereitstellung. Die Bereitstellung Registrierungspflichtiger Dienste erfolgt für den Nutzer kostenlos.

3. Funktionsumfang. Mit einem Konto hat der Nutzer Zugang zu allen seinen Meinungen und erhält Benachrichtigungen über neue Kommentare, die in den Unternehmen, denen er folgt, erschienen sind (Benachrichtigungen in seinem Konto oder per E-Mail, je nach der Option, die er bei der Registrierung / in der Konfiguration des Kontos wählt). Falls GoWork eine Beschwerde über eine von dem Nutzer geäußerte Meinung erhält (z.B. eine Beschwerde per E-Mail, dass der Inhalt unwahr ist, und das Unternehmen bittet um seine Entfernung), wird GoWork den Nutzer kontaktieren, um zu bestätigen, dass die von Ihnen eingegebenen Daten korrekt sind. Nutzer können Bewertungen bearbeiten und löschen; GoWork kann in diesen Fällen anzeigen, dass eine Stellungnahme bearbeitet oder gelöscht wurde.

3. Haftung von GoWork. GoWork kann im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes auf elektronischem Wege keine permanente Verfügbarkeit Registrierungspflichtiger Dienste gewährleisten, denn GoWork kontrolliert weder die vom Nutzer für den Zugriff auf den Dienst eingesetzten Endgeräte noch das für die Übertragung eingesetzte Internet. GoWork übernimmt im Rahmen der Bereitstellung der kostenlosen Registrierungspflichtigen Dienste auch keine Gewähr für die dauerhafte, fehlerfreie oder funktionsfähige Abrufbarkeit und Nutzbarkeit der Registrierungspflichtigen Dienste.

 

§ 3 Registrierung des Nutzers

1. Registrierungspflicht. Die Nutzung Registrierungspflichtiger Dienste von GoWork ist erst nach erfolgreicher Registrierung des Nutzers möglich. Zur Registrierung berechtigt sind nur volljährige Personen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht; GoWork behält sich vor, Registrierungsersuchen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

2. Registrierungsangaben. Mit der Registrierung verpflichtet sich der Nutzer

(a) folgende Angaben zu machen: Vorname, Nachname, aktuelle und aktive E-Mail-Adresse und alle Felder des Anmeldeformulars auszufüllen, es sei denn, ein Feld ist als fakultativ gekennzeichnet,

(b) zu erklären, dass die im Anmeldeformular enthaltenen Angaben wahrheitsgemäß sind und keine Rechte Dritter verletzen, und ist für die Richtigkeit der im Anmeldeformular gemachten Angaben verantwortlich,

(c) diese Besonderen Nutzungsbedingungen zu akzeptieren.

3. Verbotene Handlungen. Es ist nicht gestattet, Konten für nicht existierende Nutzer anzulegen, im Rahmen der Registrierung andere persönliche Daten als die eigenen persönlichen Daten anzugeben, die Konten anderer Nutzer zu nutzen oder das eigene Konto anderen zur Verfügung zu stellen

3. Abbruch der Registrierung. Der Nutzer kann den Registrierungsvorgang jederzeit abbrechen; in diesem Fall werden alle bisherigen Aktivitäten zur Erstellung eines Nutzerkontos annulliert.

4. Registrierungsbestätigung. Ein Vertrag zwischen GoWork und dem Nutzer unter Einschluss dieser Besonderen Nutzungsbedingungen kommt zustande, sobald GoWork dem Nutzer eine entsprechende Bestätigung an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse sendet oder durch Einrichtung eines Kontos für den Nutzer ihre Bereitschaft zum Vertragsschluss mit dem Nutzer deutlich macht.

 

§ 4 Konto des Nutzers und Zugang zum Konto

1. Zugangsdaten. Der Nutzer erhält mit seinem Login und dem von ihm gewählten Passwort Zugang zu seinem Konto. Der Nutzer verpflichtet sich, das Passwort zum Konto nicht an Dritte weiterzugeben und haftet gegenüber GoWork für alle Schäden, die GoWork durch die schuldhafte Weitergabe des Passworts entstehen. Erhält der Nutzer Kenntnis davon, dass Dritte Zugang zu seinem Passwort erlangt haben, wird der Nutzer GoWork hierüber unverzüglich informieren.

2. Verantwortlichkeit des Nutzers. Der Nutzer ist verantwortlich für die Aktivitäten, die der Nutzer unter seinem Konto auf GoWork.de durchführt, wie z.B. Interaktionen und die Kommunikation mit anderen. Der Nutzer ist darüber hinaus dazu verpflichtet, sein Konto gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.

3. Änderung der Daten des Nutzers. Der Nutzer kann die bei der Registrierung angegebenen Daten jederzeit ändern. Ergeben sich Änderungen an den bei der Registrierung angegebenen Daten, ist der Nutzer zu einer unverzüglichen Änderung der entsprechenden Angaben in seinem Konto verpflichtet.

4. Löschung der Daten des Nutzers. Löscht der Nutzer seine Daten, verliert er die Möglichkeit, die Registrierungspflichtigen Dienste unter GoWork.de zu nutzen, soweit die gelöschten Daten zur Nutzung der auf GoWork.de zur Verfügung gestellten Registrierungspflichtigen Dienste erforderlich sind. Wenn die für die Registrierung des Nutzers auf GoWork.de erforderlichen Daten insgesamt gelöscht werden, verliert der Nutzer die Möglichkeit, die Registrierungspflichtigen Dienste insgesamt zu nutzen.

 

§ 5 Kontolöschung durch den Nutzer und Kontosperrung durch GoWork

1. Kontolöschung. Der Nutzer kann unbeschadet des § 4 Abs. 4 sein Konto jederzeit selbst löschen oder durch einen Antrag an [email protected] oder [email protected] löschen lassen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage wird GoWork das betreffende Konto innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Anfrage löschen. Mit der Löschung verliert der Nutzer die Möglichkeit zur Nutzung Registrierungspflichtiger Dienste auf GoWork.de. Eine Kontolöschung bedeutet jedoch nicht, dass Kommentare des Nutzers auf GoWork.de gelöscht werden. Will ein Nutzer Kommentare löschen, nachdem er sein Konto gelöscht hat, ist eine Kontaktaufnahme mit GoWork erforderlich.

2. Kontosperrung. Wenn der Dienstanbieter Kenntnis davon hat, dass Handlungen des Nutzers im Rahmend der Nutzung Registrierungspflichtiger Dienste oder des Dienstes insgesamt gegen das Gesetz, die guten Sitten, diese Besonderen Nutzungsbedingungen oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen, persönliche Interessen anderer Nutzer oder die legitimen Interessen von GoWork verletzen, kann GoWork das Konto insgesamt oder einzelne Registrierungspflichtige Dienste nach einer einmaligen Verwarnung und dem Versäumnis des Nutzers, die Handlungen zu unterlassen, für die Nutzung durch den Nutzer sperren.

3. Ausschluss von GoWork.de. Wenn die betreffenden Handlungen des Nutzers von Dauer sind, der Nutzer wiederholt wegen gleichartiger Verstöße auffällt oder die Handlungen des Nutzers besonders schwerwiegende Verstöße darstellen, kann GoWork zusätzlich die IP-Adresse des Nutzers sperren und damit eine neuerliche Anmeldung des Nutzers für Registrierungspflichtige Dienste erschweren. GoWork behält sich das Recht vor, die Erbringung Registrierungspflichtiger Dienste für den Nutzer zu verweigern, einschließlich der neuerlichen Löschung des Kontos, wenn nach Löschung eines Kontos aufgrund eines Verstoßes gegen diese Besonderen Nutzungsbedingungen oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen erneut ein Konto erstellt wurde.

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Gewährleistung. Ist der Nutzer ein Verbraucher, stehen dem Nutzer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

2. Unbeschränkte Haftung von GoWork. Die Haftung von GoWork ist unbeschränkt in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Körper- und Gesundheitsschäden sowie in den Fällen des Produkthaftungsgesetzes und der Verletzung einer Garantiezusage.

3. Beschränkte Haftung von GoWork. Im Übrigen ist die Haftung von GoWork auf die Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt, also solche Pflichten, die für den Vertrag konstitutiv sind und auf deren Einhaltung der Nutzer daher vertrauen darf; in diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist unbeschadet der Absätze 1 und 2 dieses § 6 ausgeschlossen.

 

§ 7 Verarbeitung personenbezogener Daten

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DS-GVO sowie zu den bei GoWork getroffenen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung zusammengefasst: [LINK].

 

§ 8 Änderung dieser Besonderen Nutzungsbedingungen und Registrierungspflichtiger Dienste

1. Änderung dieser Besonderen Nutzungsbedingungen. GoWork behält sich das Recht vor, diese Besonderen Nutzungsbedingungen zu ändern, indem GoWork diese Besonderen Nutzungsbedingungen abändert oder neue Bedingungen einführt, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für die Nutzer zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Nutzer ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Anpassungen an gesetzliche Neuregelungen oder Änderungen von Kontaktinformationen. GoWork empfiehlt, sich mit etwaigen Änderungen dieser Besonderen Nutzungsbedingungen regelmäßig vertraut zu machen.

2. Änderung Registrierungspflichtiger Dienste. GoWork ist berechtigt, jeden Aspekt Registrierungspflichtiger Dienste jederzeit zu ändern, auszusetzen oder einzustellen, einschließlich der Verfügbarkeit von Funktionen, Datenbanken oder Inhalten. Aus diesen Besonderen Nutzungsbedingungen erhält der Nutzer keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Registrierungspflichtiger Dienste oder deren Aufrechterhaltung. Im Falle der Einstellung Registrierungspflichtiger Dienste wird GoWork den Nutzer hierüber unbeschadet dessen vorab an die zuletzt im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse informieren.

 

§11 Schlussbestimmungen

1. Anwendbares Recht. Diese Besonderen Nutzungsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht mit Ausnahme der Vorschriften des Internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen der Besonderen Nutzungsbedingungen berühren nicht die Rechte eines Nutzers, der Verbrauchers ist, die ihm nach dem geltenden Recht zwingend zustehen.

2 Gerichtsstand. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des anwendbaren Rechts oder hat der Nutzer keinen ständigen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Deutschland, gilt: Für die Auslegung und Beilegung von Konflikten, die sich aus der Nutzung des Dienstes ergeben können, sind die Gerichte in Berlin, Deutschland, ausschließlich zuständig. Diese Klausel schränkt nicht das Recht von GoWork ein, vor anderen zuständigen Gerichten gegen den Nutzer vorzugehen.

3. Abtretbarkeit. GoWork behält sich das Recht vor, seine Rechte und Pflichten in Bezug auf Registrierungspflichtige Dienst ganz oder teilweise abzutreten, ohne dass die Nutzer dem zustimmen oder Einspruch erheben können.

4. Unwirksame Klauseln. Die durch eine Entscheidung eines zuständigen Gerichts festgestellte Ungültigkeit einer der Bestimmungen dieser Besonderen Nutzungsbedingungen hat nicht die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

 

 

 

Stand. 10.09.2024