Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das unter GoWork.de angebotene Premium-Paket
§ 1 Einleitung; Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Einleitung. Die vorliegenden Bedingungen der GoWork.com Sp. z o.o., ul. Wirażowa 124 A, 02-145 Warschau, Polen („GoWork“) enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gewerbliche Nutzung der unter GoWork.de angebotenen Dienste sowie weiterer Leistungen von GoWork für gewerbliche Nutzer („Premium-Paket“). Dienste für das Premium-Paket sind über das Internet und die Website https://www.gowork.de zugänglich.
2. Allgemeine Nutzungsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Dienst ([LINK]). Die Rechte und Pflichten des Nutzers sowie die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von GoWork ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Fassung, sowie aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichende Bestimmungen enthalten sind, gehen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
3. Bereitstellung anwendbarer Bedingungen. GoWork stellt dem Nutzer sämtliche Bedingungen für die Nutzung des Dienstes und des Premium-Pakets jeweils vor Abschluss des betreffenden Vertrags zum Zwecke der dauerhaften Speicherung beim Nutzer zur Verfügung. GoWork ermöglicht es dem Nutzer, die Bedingungen auch nach Abschluss des Vertrages jederzeit unentgeltlich zu erhalten, zu vervielfältigen und aufzuzeichnen.
§ 2 Bereitstellung der Leistungen für das Premium-Paket
1. Zweck des Premium-Pakets. Der Hauptzweck der Dienste des Premium-Pakets besteht darin, den Nutzern erweiterte Möglichkeiten zu geben, den Dienst zu nutzen. Nutzern des Premium-Pakets stehen also zusätzliche Möglichkeiten zur Verfügung, mit anderen Nutzern des Dienstes in Kontakt zu treten und die im Dienst veröffentlichten Informationen und Materialien zu nutzen und zu verwalten.
2. Leistungsumfang. Mit dem Premium-Paket erhält der Nutzer Zugang zu folgenden Leistungen von GoWork:
(a) Erstellung eines eindeutigen Kundenprofils auf der Website https://www.gowork.de unter einer eindeutigen Identifikationsnummer (wie im Bestellformular ausgewiesen), in einem grafischen Design, das auf die Marke des Kunden abgestimmt ist, einschließlich der Anzeige des Logos des Kunden. Das Premium-Paket umfasst für den Kunden die Möglichkeit, zwei bis acht Registerkarten für Werbung und Kundenservice anzulegen, einschließlich der Möglichkeit, dieses Kundenprofil jederzeit zu aktualisieren.
(b) Das Kundenprofil als Teil des Premium-Pakets wird (im Tab „BEWERTUNGEN ZU ARBEITGEBERN“) innerhalb von drei Werktagen nach Übermittlung der Angaben des Kunden (Firmenlogo, Namen und Inhalt bestimmter Registerkarten, grafische Elemente) von GoWork für den Kunden erstellt und dem Kunden vor Freischaltung zur Abnahme zugänglich gemacht.
(c) Sobald der Kunde das Premium-Paket (siehe Punkt (a) und (b)) abgenommen hat und GoWork den Geldeingang auf dem in der betreffenden Rechnung angegebenen Bankkonto verbucht hat, wird dem Kunden der Link zum Zugriff auf das Arbeitgeber Panel an die im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
(d) Die Moderation des Forums gilt einheitlich für alle Profile desselben Unternehmens, also Profile, die durch dieselbe Steuernummer gekennzeichnet sind. Werden mehrere Profile für dasselbe Unternehmen erstellt, werden diese Profile zusammengeführt und der Kunde erhält die Möglichkeit, das zugehörige Forum zu moderieren.
(e) Der Kunde hat die Möglichkeit, die im Abschnitt „BEWERTUNGEN ÜBER ARBEITGEBER“ erscheinenden Mitteilungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst zu verwalten, sobald GoWork den Zugriff zum Arbeitgeber-Panel übermittelt hat (siehe Punkt (c)). Ergänzende Regeln für die Moderation von Inhalten durch den Kunden sind auf der Website https://www.gowork.de/pages/transparency veröffentlicht. Neu veröffentlichte Kommentare auf dem Premium-Profil werden sechs Stunden nach ihrer Veröffentlichung durch einen Nutzer sichtbar, es sei denn, der Kunde beschließt, den betreffenden Kommentar vorher oder nachträglich zu ändern oder zu genehmigen.
(f) Falls GoWork eine Beschwerde über eine von einem Nutzer geäußerte Meinung erhält (z.B. eine Beschwerde per E-Mail, dass der Inhalt unwahr ist, und das Unternehmen bittet um seine Entfernung), wird GoWork den Nutzer kontaktieren, um zu bestätigen, dass die von ihnen eingegebenen Daten korrekt sind. Nutzer können Bewertungen bearbeiten und löschen; GoWork kann in diesen Fällen anzeigen, dass eine Stellungnahme bearbeitet oder gelöscht wurde.
(g) GoWork behält sich das Recht vor, Bewertungen seinerseits zu moderieren und möglicherweise Kommentare von Nutzern wieder aufzunehmen, wenn der Nutzer sein Kundenprofil nicht ordnungsgemäß gemäß den GoWork Bestimmungen (sieht insbesondere Punkt (e)) verwaltet.
3. Haftung von GoWork. GoWork kann im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes auf elektronischem Wege keine permanente Verfügbarkeit der Dienste des Premium-Pakets gewährleisten, denn GoWork kontrolliert weder die vom Nutzer für den Zugriff auf den Dienst eingesetzten Endgeräte noch das für die Übertragung eingesetzte Internet. Hiervon unberührt bleibt die Zusage von GoWork, im Rahmen der Bereitstellung kostenpflichtiger Dienste des Premium-Pakets die in den Verantwortungsbereich von GoWork fallenden Teile der IT-Infrastruktur (z.B. Rechenzentrum, Web-Server) so aufzusetzen und zu betreiben, dass ein möglichst ununterbrochene, fehlerfreie und funktionsfähige Abrufbarkeit und Nutzbarkeit der Dienste des Premium-Pakets besteht.
4. Zugangsdaten. Der Nutzer erhält mit seinem Login und dem von ihm gewählten Passwort Zugang zu seinem Konto. Der Nutzer verpflichtet sich, das Passwort zum Konto nicht an Dritte weiterzugeben und haftet gegenüber GoWork für alle Schäden, die GoWork durch die schuldhafte Weitergabe des Passworts entstehen. Erhält der Nutzer Kenntnis davon, dass Dritte Zugang zu seinem Passwort erlangt haben, wird der Nutzer GoWork hierüber unverzüglich informieren.
5. Verantwortlichkeit des Nutzers. Der Nutzer ist verantwortlich für die Aktivitäten, die der Nutzer unter seinem Konto auf GoWork.de durchführt, wie z.B. Interaktionen und die Kommunikation mit anderen. Der Nutzer ist darüber hinaus dazu verpflichtet, sein Konto gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.
§ 3 Registrierung des Nutzers
1. Registrierungspflicht. Die Nutzung des Premium-Pakets von GoWork ist erst nach erfolgreicher Registrierung des Nutzers möglich. Zur Registrierung für das Premium-Paket sind ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht; GoWork behält sich vor, Registrierungsersuchen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
2. Registrierungsangaben. Mit der Registrierung verpflichtet sich der Nutzer
(a) folgende Angaben zu machen: aktuelle und aktive E-Mail-Adresse, und alle Felder des Anmeldeformulars auszufüllen, es sei denn, ein Feld ist als fakultativ gekennzeichnet,
(b) zu erklären, dass die im Anmeldeformular enthaltenen Angaben wahrheitsgemäß sind und keine Rechte Dritter verletzen, und ist für die Richtigkeit der im Anmeldeformular gemachten Angaben verantwortlich,
(c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.
3. Kommunikation per E-Mail. Alle im Rahmen der Vereinbarung erforderlichen Rechnungen, Mitteilungen und Informationen, die elektronisch von GoWork an den Nutzer gesendet werden müssen, werden an die vom Nutzer gemäß § 3(2)(a) angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
4. Änderung der Daten des Nutzers. Der Nutzer kann die bei der Registrierung angegebenen Daten jederzeit ändern. Ergeben sich Änderungen an den bei der Registrierung angegebenen Daten, ist der Nutzer zu einer unverzüglichen Änderung der entsprechenden Angaben in seinem Konto verpflichtet.
5. Verbotene Handlungen. Es ist nicht gestattet, Konten für nicht existierende Nutzer anzulegen, im Rahmen der Registrierung andere persönliche Daten als die eigenen persönlichen Daten anzugeben, die Konten anderer Nutzer zu nutzen oder das eigene Konto anderen zur Verfügung zu stellen
6. Abbruch der Registrierung. Der Nutzer kann den Registrierungsvorgang jederzeit abbrechen; in diesem Fall werden alle bisherigen Aktivitäten zur Erstellung eines Nutzerkontos annulliert, und der Nutzer kann die Dienste des Premium-Profils nicht nutzen.
7. Registrierungsbestätigung. Ein Vertrag zwischen GoWork und dem Nutzer unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zustande, sobald GoWork dem Nutzer eine entsprechende Bestätigung an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse sendet.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Aktivierungsgebühr und laufende Kosten. Für die Aktivierung und die laufende Nutzung des Premium-Pakets schuldet der Nutzer GoWork eine Vergütung. Die Aktivierungsgebühr ist einmalig mit der ersten Rechnung, die Gebühren für die laufende Nutzung sind monatlich zahlbar. Für den ersten Monat der Nutzung des Dienstes „Premium-Paket“ erfolgt die Rechnungsstellung anteilig, beginnend mit dem Datum des Vertragsschlusses bis zum Ende des laufenden Monats.
2. Fälligkeit. Wenn der Kunde die Zahlung per Banküberweisung wählt, stellt GoWork nach Vertragsschluss eine Rechnung aus und sendet diese elektronisch an den Nutzer. Diese Rechnung enthält die Aktivierungsgebühr und die Kosten für den ersten Monat laufender Nutzung des Premium-Pakets. Die Zahlung dieser Rechnung muss innerhalb von 7 Tagen ab Zugang erfolgen. Wählt der Kunde die Zahlung per Kreditkarte, stellt GoWork die Rechnung nach Zahlungseingang aus. Bei Zahlung per Überweisung sind sämtliche Folgerechnungen spätestens am 10. eines jeden Monats nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlung über eine hinterlegte Kreditkarte erfolgt die Zahlung jeweils zum 1. eines Monats.
3. Umsatzsteuer. Alle in der Bestellung angegebenen Beträge sind Nettobeträge und müssen um die am Tag der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer erhöht werden, soweit diese anfällt.
4. Aufrechnung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Nutzers ist ausgeschlossen, es sei denn, GoWork hat schriftlich bestätigt, diesen Betrag zu schulden, oder es wurde in einer unbestrittenen Gerichtsentscheidung festgestellt, dass GoWork diesen Betrag schuldet.
§ 5 Laufzeit der Vereinbarung; Kontosperrung durch GoWork
1. Vertragsbeginn und Laufzeit. Die Vereinbarung über das Premium-Paket wird auf unbestimmte Zeit ab dem Vertragsbeginn geschlossen und ist für beide Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündbar, erstmals jedoch zum Ablauf des ersten Jahres ab dem Vertragsbeginn.
2. Außerordentliche Kündigung. Außerordentliche Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.
3. Form der Kündigung. Jede Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die vertragliche Schriftform ist auch bei Übersendung der unterzeichneten Kündigungserklärung per E-Mail gewahrt; der Kunde kann seine Kündigung daher formwahrend an die E-Mail-Adresse [email protected] richten.
4. Kündigungsfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das „Kundenprofil“ des Nutzers auf seinen Ausgangszustand zurückgesetzt. Der Begriff „Ausgangszustand“ des Kundenprofils bezeichnet grundsätzlich den Zustand des Profils vor Inanspruchnahme der Dienste des Premium-Pakets, mit Ausnahme aller Kommentare, Meinungen und anderer hinzugefügter Inhalte während der Dauer der Vereinbarung und ggfs. allgemeiner Design- und Strukturänderungen des Dienstes. Das Recht, im Fall der außerordentlichen Kündigung Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt; insbesondere kann GoWork vom Nutzer die Zahlung von Schadensersatz für entgangenen Gewinn bis Höhe der ausstehenden Gebühren für die restliche Laufzeit der Vereinbarung verlangen.
5. Kontosperrung. Wenn GoWork Kenntnis davon hat, dass Handlungen des Nutzers im Rahmen der Nutzung des Premium-Pakets oder des Dienstes insgesamt gegen das Gesetz, die guten Sitten, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen, persönliche Interessen anderer Nutzer oder die legitimen Interessen von GoWork verletzen, kann GoWork das Kundenprofil insgesamt oder einzelne Teile des Premium-Pakets nach einer einmaligen Verwarnung und dem Versäumnis des Nutzers, die Handlungen zu unterlassen, für die Nutzung durch den Nutzer sperren. Auch im Falle einer verspäteten Zahlung von mindestens zwei Wochen behält sich GoWork das Recht vor, die Möglichkeit der Verbindung zum Arbeitgeber-Panel zu sperren oder die Bereitstellung der Dienste für den Nutzer auszusetzen. Dienste des Premium-Pakets werden für den Nutzer wieder freigeschaltet, sobald der Nutzer den Verstoß gegen die Bedingungen der Vereinbarung beseitigt hat. Zahlungspflichten des Nutzers bestehen auch während einer berechtigten Sperrung fort.
6. Ausschluss von GoWork.de. Wenn die betreffenden Handlungen des Nutzers von Dauer sind, der Nutzer wiederholt wegen gleichartiger Verstöße auffällt oder die Handlungen des Nutzers besonders schwerwiegende Verstöße darstellen, kann GoWork zusätzlich die IP-Adresse des Nutzers sperren und damit eine neuerliche Anmeldung des Nutzers für das Premium-Paket erschweren. GoWork behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienste des Premium-Pakets für den Nutzer zu verweigern, einschließlich der neuerlichen Löschung des Kontos, wenn nach Löschung eines Kontos aufgrund eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen erneut ein Konto erstellt wurde.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Unbeschränkte Haftung von GoWork. Die Haftung von GoWork ist unbeschränkt in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Körper- und Gesundheitsschäden sowie in den Fällen des Produkthaftungsgesetzes und der Verletzung einer Garantiezusage.
2. Beschränkte Haftung von GoWork. Im Übrigen ist die Haftung von GoWork auf die Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt, also solche Pflichten, die für den Vertrag konstitutiv sind und auf deren Einhaltung der Nutzer daher vertrauen darf; in diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist unbeschadet des Absatzes 1 dieses § 6 ausgeschlossen.
3. Keine Haftung ohne Verschulden. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits am Datum des Vertragsschlusses bestanden (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft oder Beschaffenheit, oder GoWork hat den Mangel arglistig verschwiegen.
4. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für eine Verzögerung oder Unfähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder anderweitig, wenn diese Verzögerung oder Unfähigkeit auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. In einem solchen Fall höherer Gewalt wird die Erfüllungsfrist um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Erfüllung entspricht. Jede Partei kann die Vereinbarung kündigen, wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als acht (8) Wochen andauert.
§ 7 Verarbeitung personenbezogener Daten; Vertrauliche Informationen
1. Verarbeitung personenbezogener Daten. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DS-GVO sowie zu den bei GoWork getroffenen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung zusammengefasst: [LINK].
2. Vertrauliche Informationen.
(a) „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die (a) von einer Partei (hierin bezeichnet als „Informationsinhaber“) der anderen Partei (hierin bezeichnet als „Informationsempfänger“) in irgendeiner Form offenbart werden; und die (b) als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund ihrer Art und der Umstände der Offenlegung offenkundig als vertraulich zu betrachten sind. Vertrauliche Informationen sind unter anderem (i) die Preise und sonstigen Konditionen der Bestellung, (ii) Informationen über Geschäftserwartungen,
-planungen oder -strategien der Parteien, oder (iii) geistiges Eigentum der Parteien.
(b) Als vertrauliche Informationen sind nicht solche Informationen anzusehen, die (a) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Informationsempfänger eine Verpflichtung gegenüber dem Informationsinhaber verletzt; (b) dem Informationsempfänger vor ihrer Offenlegung durch den Informationsinhaber bekannt waren; (c) von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit empfangen wurden; oder (d) von dem Informationsempfänger unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen des Informationsinhabers entwickelt wurden.
(c) Der Informationsempfänger wird hinsichtlich der vertraulichen Informationen des Informationsinhabers zumindest diese Sorgfalt walten lassen wie hinsichtlich eigener vertraulicher Informationen, jedoch keinesfalls eine geringere Sorgfalt anwenden als ein ordentlicher Kaufmann anwenden würde.
(d) Der Informationsempfänger wird (a) die vertraulichen Informationen des Informationsinhabers ausschließlich für den Vertragszweck und nur in der Weise nutzen, wie sie ihm unter den Bedingungen der Bestellung, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonst durch den Informationsinhaber ausdrücklich erlaubt ist, und (b) den Zugang zu vertraulichen Informationen des Informationsinhabers auf solche Mitarbeiter und Partner, gleich ob eigene oder solche von verbundenen Unternehmen oder zulässigerweise eingeschalteten Subunternehmern, beschränken, für die (i) die Kenntnis dieser vertraulichen Informationen notwendig zur Vertragserfüllung ist und die (ii) eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber dem Informationsempfänger eingegangen sind, die nicht weniger strikte Verpflichtungen enthält als dieser Kooperationsvertrag.
(e) Der Informationsempfänger darf vertrauliche Informationen des Informationsinhabers gegenüber Dritten auch dann offenbaren, wenn er hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist. Der Informationsempfänger wird den Informationsinhaber in diesen Fällen nach Möglichkeit vorab über die bevorstehende Offenlegung informieren, um dem Informationsinhaber die Möglichkeit zu verschaffen, die Offenlegung auf eigene Kosten soweit als möglich zu verhindern.
(f) Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 7.2 berühren nicht die Rechte von hinweisgebenden Personen und verpflichten keine der Parteien dazu, die Rechte hinweisgebender Personen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (oder sonstiger nationaler Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937) zu beschneiden.
7.3 Dauer der Vertraulichkeitspflicht. Die vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung nach den vorstehenden Absätzen ist auf einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit befristet.
7.4 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen und Dokumenten. Die Parteien haben die zur Erfüllung der Bestellung überlassenen Unterlagen und elektronischen Dokumente und Informationen im jeweils gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen und elektronischen Dokumente und Informationen sind bei Vertragsende auf Verlangen an die jeweils andere Partei zur eigenen Entlastung an diese herauszugeben, anderenfalls nach Ablauf bestehender Aufbewahrungsfristen zu vernichten bzw. vollständig zu löschen.
§ 8 Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Dienste des Premium-Pakets
1. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. GoWork behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, indem GoWork diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändert oder neue Bedingungen einführt, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen für die Nutzer zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Nutzer ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Anpassungen an gesetzliche Neuregelungen oder Änderungen von Kontaktinformationen. GoWork empfiehlt, sich mit etwaigen Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig vertraut zu machen.
2. Änderung der Dienste des Premium-Pakets. Unbeschadet der Nutzungsrechte des Nutzers und den Gewährleistungszusagen von GoWork behält sich GoWork das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an dem Premium-Paket vorzunehmen, die es für notwendig oder nützlich hält, um: (a) die Qualität oder Funktionalität des Premium-Pakets und/oder der Dienste zu erhalten oder zu verbessern; (ii) die Sicherheitsmerkmale oder -prozesse der Dienste zu verbessern; (iii) die Wettbewerbsstärke oder den Markt für das Premium-Paket oder die Dienste; oder (iv) die Kosteneffizienz und/oder Leistung des Premium-Pakets oder der Dienste zu verbessern; oder (b) die geltenden Gesetze einzuhalten, insbesondere die Datenschutzgesetze. GoWork wird den Nutzer soweit erforderlich rechtzeitig vor der Implementierung, im Übrigen zum Zeitpunkt der Implementierung solcher Änderungen informieren und ggfs. angemessene Unterstützung in Verbindung mit solchen Änderungen bereitstellen, um eine angemessene und kontinuierliche Nutzung des Kundenprofils, des Premium-Pakets und des Dienstes insgesamt für den Nutzer sicherzustellen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht mit Ausnahme der Vorschriften des Internationalen Privatrechts.
2 Gerichtsstand. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des anwendbaren Rechts oder hat der Nutzer keinen ständigen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Deutschland, gilt: Für die Auslegung und Beilegung von Konflikten, die sich aus der Nutzung des Dienstes ergeben können, sind die Gerichte in Berlin, Deutschland, ausschließlich zuständig. Diese Klausel schränkt nicht das Recht von GoWork ein, vor anderen zuständigen Gerichten gegen den Nutzer vorzugehen.
3. Abtretbarkeit. GoWork behält sich das Recht vor, seine Rechte und Pflichten in Bezug auf das Premium-Paket ganz oder teilweise abzutreten, ohne dass die Nutzer dem zustimmen oder Einspruch erheben können.
4. Vollständige Vereinbarung, unwirksame Klauseln. Die Vereinbarung (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Allgemeinen Nutzungsbedingungen) stellt die vollständige Übereinkunft zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Verhandlungen, Diskussionen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien hat mündliche oder schriftliche Erklärungen abgegeben, die nicht in der Vereinbarung enthalten sind und die die andere Partei in irgendeiner Weise zum Abschluss der Vereinbarung veranlasst haben. Die durch eine Entscheidung eines zuständigen Gerichts festgestellte Ungültigkeit einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
5. Schriftform. Alle Änderungen und Ergänzungen der Bestellung bedürfen der Schriftform; anderenfalls sind sie ungültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer im Rahmen der Durchführung der Vereinbarung auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist (z.B. im Rahmen von Bestellformularen, Auftragsbestätigungen o.ä.), und dieGoWork nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
6. Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, ein Recht oder eine Bestimmung aus der Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar, es sei denn, der Verzicht wird von dieser Partei ausdrücklich erklärt.
Stand: 10.09.2024