Bewertungen Dipl.-Ing. Georg Häck Architekt "HÄCK | ARCHITEKTUR"
Architekt Georg Häck vermietet Wohnungen. — Häck verweigert Mietern die Kautionsabrechnung, obwohl er dazu lt. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet ist:
Einf. v. § 535 Abs. 123 Satz 2 BGB
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"Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter in angemessener Frist erklären, ob und ggf welche Ansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis er erhebt. Damit wird die Kaution abgerechnet."
§ 259 BGB
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"Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltene Rechnung und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen."
Lösung für weitere Betroffene:
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Ohne Anwalt sich an das Kölner Landgericht, Luxemburger Straße, Rechtsantragstelle, wenden und gesetzlich sein Recht durchsetzen.
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