Ein Wurstpaket wurde bestellt und im sogenannten Kühlversand (= € 7,15) bestellt. Die Kühlung bestand aus Zeitungspapier und einem vermutlich ursprünglich gefrorenem Wasserbeutel. Letzterer war bei Lieferung längst aufgetaut und das Kondenswasser hatte alles durchweicht. Die Würstchen waren allerdings intakt eingeschweißt und noch längere Zeit haltbar. Trotz hiesiger ordnungsgemäßer Kühlung waren die Würstchen nach kurzer Zeit verschimmelt und absolut ungenießbar. Kommentar der BVM: "DHL hat auf unsere Anfrage eingestanden, daß eine Zustellungszeit von 3 Tagen innerhalb Deutschlands außerhalb der Norm liegt. DHL hat jedoch keine rechtskräftige Verpflichtung, innerhalb von 48 Stunden zu liefern - auch wenn das der Regelfall ist. Seitens DHL wird daher nichts erstattet. Leider kann ich mit keiner positiveren Nachricht dienen."
Vollkommen richtig, das wäre dann wohl die Aufgabe des Verkäufers, oder?
Ich denke, es ist die Aufgabe des Verkäufers, Ihnen die Kosten zu erstatten. Gibt es keine Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen? Oder bitten Sie sie um Entschädigung?
Wir hatten die Currywurst bestellt. Ich will ja niemanden beleidigen aber die Würste brrrr … nicht genießbar
Haben Sie die Würste auf dem Grill oder in der Pfanne zubereitet?
Eine Einstellung bei BVW Bayrisch Vegane Wurstmanufaktur ist ein Karrieresprung, der durch Schulungs- und Mentorenprogramme unterstützt wird. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?