Kündigung des Arbeitsvertrages – wie muss sie aussehen?

Aktualisiert 11 März 2025
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Kündigung des Arbeitsvertrages 

Die Kündigung des Arbeitsvertrags ist ein Schreiben, mit dem die Zusammenarbeit des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen beendet werden soll. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag kündigen. Die Kündigung des Arbeitsvertrages ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Parteien des Arbeitsverhältnisses ihre Zusammenarbeit nicht fortsetzen wollen. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber haben das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Arten von Kündigungen

Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen zwei Hauptarten von Kündigungen: der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung.

  • Ordentliche Kündigung: Hierbei handelt es sich um die übliche Kündigungsform, bei der die vertraglich oder gesetzlich bestimmte Kündigungsfrist respektiert wird. Sie kann aus Gründen, die betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sind, erfolgen.
  • Außerordentliche Kündigung: Bei dieser Form der Kündigung gibt es keine Frist, sie wird nur bei schwerwiegenden Fällen angewendet. Als Gründe können unter anderem schwere Pflichtverletzungen, Verstöße gegen den Vertrag oder strafbare Handlungen am Arbeitsplatz in Betracht kommen.

In beiden Fällen ist es notwendig, gesetzliche Vorgaben und arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten, damit die Kündigung wirksam ist.

Inhalt der Kündigung des Arbeitsvertrages

Eine Kündigung ist nur dann rechtswirksam, wenn sie bestimmte formale Anforderungen erfüllt. Das umfasst:

  • Namen und Adressen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Datum der Kündigung,
  • Grund für die Kündigung,
  • Hinweis auf die Kündigungsfrist oder die außerordentliche Kündigung,
  • Aufforderung zur Abgabe einer schriftlichen Bestätigung.

Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen und mit einer persönlichen Unterschrift versehen sein. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, Fax oder WhatsApp ist nicht rechtsgültig.

Um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es entscheidend, die Kündigungserklärung klar und eindeutig zu formulieren. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Kündigung sowohl formal als auch inhaltlich korrekt ist.

Kündigungsanforderungen

Damit eine Kündigung rechtlich gültig ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden:

  • Einhaltung der Kündigungsfrist: Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzliche, tarifliche oder vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einzuhalten.
  • Beachtung der Formvorschriften: Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden und mit einer persönlichen Unterschrift versehen sein. Sie sollte entweder persönlich überreicht oder per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.
  • Angabe eines Kündigungsgrundes: Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus, der auch benannt werden muss.

In bestimmten Situationen ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer angehört wird, bevor die Kündigung erfolgt. Dies ist besonders wichtig bei personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen, damit der Arbeitnehmer zu den Vorwürfen Stellung nehmen kann.

Außerdem sind die Fristen, die gesetzlich festgelegt sind, abhängig vom Grund der Kündigung. Um rechtliche Unwirksamkeit zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die geltenden Fristen in ihrem spezifischen Fall sorgfältig prüfen.

Kündigung des Arbeitsvertrages

Wie man eine Kündigung des Arbeitsvertrages richtig schreibt?

Eine rechtlich wirksame Kündigungserklärung sollte klar, präzise und juristisch korrekt formuliert werden. Es ist wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass das Schreiben alle erforderlichen Informationen enthält und klar verständlich ist.

Wichtige Punkte beim Verfassen einer Kündigung:

  • Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen (entweder handschriftlich oder ausgedruckt mit Unterschrift).
  • Es ist empfehlenswert, die Kündigungsfrist und das Datum der Beendigung zu nennen.
  • Um den Erhalt belegen zu können, sollte die Kündigung möglichst persönlich überreicht oder per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.
  • Eine Formulierung, die freundlich und sachlich ist, hilft dabei, das Arbeitsverhältnis professionell zu beenden.

Es kann gewährleistet werden, dass keine Unklarheiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit der Kündigung bestehen, wenn die Formulierung sorgfältig erfolgt und die geeignete Zustellungsmethode gewählt wird.

Kündigung des Arbeitsvertrages: Tipps

Um rechtliche Probleme oder Missverständnisse zu vermeiden, sollten Arbeitgeber bei der Formulierung einer Kündigungserklärung einige wichtige Aspekte beachten.

  1. Klare und präzise Formulierung: Die Kündigungserklärung sollte klar und präzise formuliert sein, damit keine Missverständnisse aufkommen.
  2. Einhaltung von Fristen: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten, um eine wirksame Kündigung auszusprechen.
  3. Persönliche Übergabe oder Einschreiben: Die Kündigungserklärung sollte persönlich übergeben oder per Einschreiben versandt werden, um sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat.
  4. Anhörungspflicht beachten: In bestimmten Fällen muss der Arbeitnehmer angehört werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann.
  5. Berücksichtigung der individuellen Umstände: Arbeitgeber sollten die individuellen Umstände des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen und gegebenenfalls eine alternative Lösung zur Kündigung prüfen, wie beispielsweise eine Vereinbarung über einen Aufhebungsvertrag.

Indem sie diese Ratschläge beachten, können Arbeitgeber garantieren, dass die Kündigung rechtlich einwandfrei ist und potenzielle Konflikte verhindert werden.

Kündigung des Arbeitsvertrages: Gesetzliche Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen, die gesetzlich für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer gelten, sind in § 622 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt. Diese Fristen sind gültig, solange der Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichenden Bestimmungen vorsieht.

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit können Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats kündigen.

Kündigungsfristen für Arbeitgeber

Je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb ist, desto länger wird die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber:

  • Bis 2 Jahre Beschäftigungsdauer → 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Ab 2 Jahren → 1 Monat zum Monatsende
  • Ab 5 Jahren → 2 Monate zum Monatsende
  • Ab 8 Jahren → 3 Monate zum Monatsende
  • Ab 10 Jahren → 4 Monate zum Monatsende
  • Ab 12 Jahren → 5 Monate zum Monatsende
  • Ab 15 Jahren → 6 Monate zum Monatsende
  • Ab 20 Jahren → 7 Monate zum Monatsende

Besonderheiten und Ausnahmen

  • Wartezeit beachten: In den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsverhältnisses besteht eine Probezeit, in der die Kündigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt ist.
  • Individuelle Vereinbarungen: Im Arbeits- oder Tarifvertrag können abweichende Regelungen zu den Kündigungsfristen festgelegt sein. Diese Bestimmungen sind wichtiger als die gesetzlichen Vorgaben.
  • Außerordentliche Kündigung: Bei schwerwiegenden Vorfällen, etwa Diebstahl oder gravierendem Fehlverhalten, ist eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags möglich.

Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmer

Um sie vor unberechtigten Entlassungen durch den Arbeitgeber zu bewahren, haben bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz ist durch Gesetze festgelegt und kommt in bestimmten Situationen zur Anwendung.

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer
    • Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
    • Arbeitgeber dürfen schwerbehinderten Mitarbeitern nur mit Einwilligung des Integrationsamts kündigen. Ohne vorherige Genehmigung ist eine Kündigung nicht wirksam.
  • Schwangere Arbeitnehmerinnen und Mütter nach der Geburt
    • Gesetzliche Grundlage: Mutterschutzgesetz (MuSchG)
    • Kündigungsschutz in der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt.
    • Eine Kündigung ist nur mit Erlaubnis der Aufsichtsbehörde und in Ausnahmefällen zulässig.
  • Betriebsratsmitglieder
    • Gesetzliche Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
    • Nur bei einem wichtigen Grund kann gekündigt werden. Arbeitgeber müssen entweder die Zustimmung des Betriebsrats einholen oder, falls diese verweigert wird, eine Entscheidung des Arbeitsgerichts abwarten.
  • Elternzeit
    • Gesetzliche Grundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
    • In der Elternzeit dürfen Beschäftigte nicht gekündigt werden.
    • Eine Kündigung ist nur in extremen Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich.
  • Weitere geschützte Gruppen
    • Auszubildende: Im Rahmen der Ausbildung besteht ein spezieller Kündigungsschutz, wie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt.
    • Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Zusätzlicher Schutz durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
    • Ältere Beschäftigte: In bestimmten Fällen genießen ältere Beschäftigte einen besseren Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen, vor allem bei einer langjährigen Zugehörigkeit zum Betrieb.

Fazit

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein vielschichtiges Thema, das für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer zahlreiche rechtliche Vorgaben mit sich bringt.

✅ Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, sollten Arbeitgeber gewährleisten, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
✅ Schriftliche, fristgerechte und nachvollziehbare Begründungen sind erforderlich für Kündigungen.
✅ Bei besonderem Kündigungsschutz gelten zusätzliche Vorschriften, die unbedingt zu beachten sind.
✅ Vor der Aussprache einer Kündigung sollten Alternativen wie Versetzungen oder Aufhebungsverträge in Betracht gezogen werden.

Durch gewissenhafte Vorbereitung und die Befolgung der gesetzlichen Vorgaben werden beide Parteien vor langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen bewahrt.