Wir haben nur davon erfahren als der Gerüstbauer sein Gerüst abbauen lies, obwohl es angeblich die Woche darauf hätte weitergehen sollen mit der Dacheindeckung. Es hätte beim Zimmerer auch kein Einbehalt wegen etwaiger Mängel stattfinden dürfen bzw. können, da unser Gutachter einen einwandfreien Dac...