Gehalt aus Positionen in Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
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Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen rekrutiert für Positionen:
Apotheker
Apotheker
Sachbearbeiter
Mitarbeiter
Leistungen
Weihnachtsgeld
Anforderung
Vorausgesetzt werden die Approbation als Apothekerin/als Apotheker, ferner eine Promotion auf chemisch-analytischem Gebiet mit Erfahrungen in der Anwendung moderner chromatographischer Analyseverfahren
Gute Kenntnisse des Arzneimittelrechts und in der Datenverarbeitung sind erwünscht, gute Kenntnisse der englischen Sprache sind für internationale Inspektionen erforderlich
Vorteilhaft sind Erfahrungen in der Arzneimittelprüfung sowie vertiefte Kenntnisse im Bereich Massenspektroskopie
Ebenfalls von Vorteil sind Grundkenntnisse der pharmazeutischen Mikrobiologie
Erwartet werden ein großes Interesse an der Arzneimittelanalytik und arzneimittelrechtlichen Fragestellungen sowie die Fähigkeit zu analytischem, konzeptionellem Denken und Handeln
Die Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandsinspektionen außerhalb Europas ist unabdingbar
Bewerberinnen und Bewerbern verfügen über ein sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
Interesse an der Nutzung von CDS ist ebenso erforderlich wie selbständiges und zielorientiertes Arbeiten bei gleichzeitig kooperativem und leistungsorientiertem Führungsstil eines Untersuchungsteams
Verantwortlichkeiten
die Erarbeitung und Validierung von Kontrollmethoden, insbesondere unter Nutzung einer CDS
die telefonische Beratung der Arzneimittelüberwachungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen
die Analytik unter Verwendung eines LIMS und einer Chromatographiedatensoftware sowie gutachterliche Beurteilung von Arzneimitteln im Rahmen von Produktkontrollen nach § 64 Arzneimittelgesetz
die Beteiligung als Sachverständige/Sachverständiger für Qualitätskontrollen, Qualitätssicherung und pharmazeutische Analytik bei GMP-Inspektionen im Rahmen der Betriebsüberwachung pharmazeutischer Unternehmen nach § 64 und § 73 AMG
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