Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
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Gehalt aus Positionen in Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen

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Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen rekrutiert für Positionen:

Apotheker

Leistungen

  • Weihnachtsgeld

Anforderung

  • Vorausgesetzt werden die Approbation als Apothekerin/als Apotheker, ferner eine Promotion auf chemisch-analytischem Gebiet mit Erfahrungen in der Anwendung moderner chromatographischer Analyseverfahren
  • Gute Kenntnisse des Arzneimittelrechts und in der Datenverarbeitung sind erwünscht, gute Kenntnisse der englischen Sprache sind für internationale Inspektionen erforderlich
  • Vorteilhaft sind Erfahrungen in der Arzneimittelprüfung sowie vertiefte Kenntnisse im Bereich Massenspektroskopie
  • Ebenfalls von Vorteil sind Grundkenntnisse der pharmazeutischen Mikrobiologie
  • Erwartet werden ein großes Interesse an der Arzneimittelanalytik und arzneimittelrechtlichen Fragestellungen sowie die Fähigkeit zu analytischem, konzeptionellem Denken und Handeln
  • Die Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandsinspektionen außerhalb Europas ist unabdingbar
  • Bewerberinnen und Bewerbern verfügen über ein sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • Interesse an der Nutzung von CDS ist ebenso erforderlich wie selbständiges und zielorientiertes Arbeiten bei gleichzeitig kooperativem und leistungsorientiertem Führungsstil eines Untersuchungsteams

Verantwortlichkeiten

  • die Erarbeitung und Validierung von Kontrollmethoden, insbesondere unter Nutzung einer CDS
  • die telefonische Beratung der Arzneimittelüberwachungsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen
  • die Analytik unter Verwendung eines LIMS und einer Chromatographiedatensoftware sowie gutachterliche Beurteilung von Arzneimitteln im Rahmen von Produktkontrollen nach § 64 Arzneimittelgesetz
  • die Beteiligung als Sachverständige/Sachverständiger für Qualitätskontrollen, Qualitätssicherung und pharmazeutische Analytik bei GMP-Inspektionen im Rahmen der Betriebsüberwachung pharmazeutischer Unternehmen nach § 64 und § 73 AMG