
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Gehalt
Gehalt aus Positionen in Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Wählen Sie eine Position aus
Produktmanager
5.7k €
▲5%
Sachbearbeiter
3.4k €
▼12%
Gehaltsentwicklung – Produktmanager
Durchschnittliches Jahresgehalt
Aktuell
5667€
aktuelles Angebot
Gesamtveränderung
+5%
seit 2025
Letzte Änderung
+5%
im Vergleich zur Vorperiode
Durchschnittliche Dauer
5542€
von 2 Punkten
01k €2k €3k €4k €
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Die Daten basieren auf Stellenangeboten, die das Unternehmen veröffentlicht hat.
Geschätztes Gehalt
€ 3417
Mediangehalt bei Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
€ 3000 Niedrigstes Gehalt
€ 3883 Das Durchschnittsgehalt
€ 5667 Höchstes Gehalt
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein rekrutiert für Positionen:
Praxismanagement
Arbeitszeit
- Homeoffice möglich
- Teilzeit
- Vollzeit
Vertragstyp
- Befristeter Vertrag
Anforderung
- Eine abgeschlossene Ausbildung als ZFA o. ä
- Zwingend erforderlich sind gute und umfassende Kenntnisse im zahnärztlichen Abrechnungswesen, in den Bereichen KCH, ZE, PAR sowie KG/KB
- Gute Umgangsformen, verbindliches Auftreten für telefonische Kontakte
- Gute PC-Anwenderkenntnisse
- Sichere Kenntnisse der deutschen Sprache und Rechtschreibung
- Belastbarkeit, Motivation zur Teamarbeit, Aufgeschlossenheit, Diskretion und selbstständige Arbeitsweise
Verantwortlichkeiten
- Sie stellen die Vollständigkeit der Unterlagen sicher und führen die sachlich-rechnerische Prüfung auf Grundlage der geltenden Abrechnungsbestimmungen, Verträge und Richtlinien durch
- Mit Ihrer Arbeit tragen Sie dazu bei, dass die Abrechnungen gegenüber den Kostenträgern termingerecht erfolgen können
- In unserem Team Abrechnung prüfen und bearbeiten Sie die Abrechnungen der Vertragszahnarztpraxen in den Bereichen konservierend-chirurgische Leistungen , Zahnersatz , Parodontologie sowie Kiefergelenkserkrankungen und Kieferbruch
- Selbstständige Erledigung des anfallenden Schriftwechsels mit unseren Mitgliedspraxen
- Prüfung der Abrechnungen auf Vollständigkeit und Einhaltung der geltenden Bestimmungen