verfahrensbeendende Erklärungen, PKH-Anträge oder Anträge gemäß § 109 SGG
Angelegenheiten in Prozesskostenhilfesachen gemäß § 73a SGG
Angelegenheiten des Rechtshilfeverkehrs mit dem Ausland und die Zustellung im Ausland, soweit nicht die Richterin oder der Richter zuständig ist
Darüber hinaus kommen, bei Interesse, Aufgaben aus dem Bereich der Gerichtsverwaltung hinzu
Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen in den Fällen des § 726 Absatz 1, der §§ 727 bis 729, 733, 738, 742, 744, 745 Absatz 1, des § 749 ZPO in Verbindung mit § 198 Absatz 1 SGG
Anforderung
Teamfähigkeit und bürgerfreundliches Auftreten
Fortbildungsbereitschaft
Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit
Bereitschaft, sich in neue IT-Programme einzuarbeiten