Man sucht eine Aushilfstätigkeit, soweit so gut, nur man soll sich auch bewußt sein das man 2 oder 3 Tage "probearbeitet" was gesetzlich legitim ist, aber man als Bewerber schon von ausnutzen sprechen kann da von einer Bezahlung nicht die Rede ist. 12 Euro pro Stunde, da es ja Mindestlohn ist, Abe...
Frage an die Mitarbeiter: Verdienst als Aushilfe