Bewertungen Andreas Hoffmann Zimmerei & Holzbau
Unternehmer verweigert die Einhaltung von Verträgen sowie die Beseitigung von Mängel die Ordnungsgemäß angezeigt wurden.
Unternehmer legt es immer alles so aus das er Recht hat und sieht die Mängel nicht. Von Hersteller geforderte Nachweise verweigert er ebenso, wie die Einhaltung von Zusagen seines eigenes Anwaltes. Auch die Einhaltung von Auflagen und Vorschriften von Genehmigungsbehörden interessieren Ihn nicht. Hausunterlagen werden unvollständig und falsch ausgehändigt, korrekte Unterlagen oder Auskünfte werden bis heute verweigert.
Welche spezifischen Verträge und Auflagen wurden nicht eingehalten? Gibt es Beispiele für Mängel, die ordnungsgemäß gemeldet wurden, aber unbehandelt blieben?
Wird Rücksicht auf familiäre Verpflichtungen genommen?
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Unternehmer ist mit Vorsicht zu genießen. Hat sich bei einem Bauvorhaben weder an die Baugenehmigung gehalten.
Ebenso kommt er seinen vertraglichen Verpflichtung bei Baumängeln nicht nach. Sowie Anwaltlichen Vereinbarungen kommt er ebenso nicht nach.
Gab es schon Versuche, die Situation durch Mediation oder weitere rechtliche Schritte zu lösen? Wurde über Schadensersatz gesprochen?