Das abgeschlossene Unterrichtungsverfahren und mindestens der Unterrichtungsnachweis nach §34a GewO wäre von Vorteil
Für eine Bewerbung als Revierfahrer muss natürlich zusätzlich ein PKW-Führerschein Klasse B vorliegen
Da Sie unsere Firma nach außen vertreten, erwarten wir darüber hinaus ein gepglegtes und ordentliches Erscheinungsbild, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, sowie einen einwandfreien Leumund