Gehalt aus Positionen in AWO Landesverband Thüringen

AWO Landesverband Thüringen rekrutiert für Positionen:

Referent

Vertragstyp

  • zeitlich begrenzt mit ÜbernahmeoptionEinrichtungGeschäftsstelle Landesjugendwerk der AWO, Erfurt
  • Wir suchen ab 01.09.2023 eine*n Referent*in für Jugendverbandsarbeit. Die EInstellung erfolgt mit 20 Wochenstunden und ist bis zum 31.12.2027 befristet
  • Du begleitest die Konzeption, Organisation und Durchführung von Aktivitäten, z.B
  • Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Arbeitskreisen
  • Dich mit aktuellen Entwicklungen und Debatten in der Jugendarbeit auseinander zu setzen und Impulse für unsere verbandliche Jugendarbeit zu geben
  • Wir streben die Entwicklung der Stelle zu einer Fachbereichsleitung für unsere Jugendarbeit und eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit an
  • Was wir bieten eine Vergütung nach dem Tarifvertrag der Arbeiterwohlfahrt Thüringen inkl
  • Als Referent*in für Jugendverbandsarbeit bist Du dafür verantwortlich, in Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen die Aktivitäten unseres Verbandes zu organisieren und weiterzuentwickeln

Hauswirtschafter

Leistungen

  • Urlaubsgeld

Vertragstyp

  • unbefristetEinrichtungKindergarten "Kleine Weltentdecker", Eisfeld
  • Als Reinigungskraft sind Sie für die Reinigung der Gruppenräume, Sanitäreinrichtungen und öffentlichen Bereiche zuständig
  • Wir suchen Sie für den Kindergarten "Kleine Weltentdecker" in Eisfeld. Als Hauswirtschafter unterstützen Sie im Bereich Küche bei der Vor-, Zubereitung und Bereitstellung der Mahlzeiten für die Kinder
  • 20 Wochenstunden Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 19:30 Uhr keine Teildienste unbefristete Beschäftigung
  • Was Sie mitbringen Ordnungssinn und eine besondere Neigung für Sauberkeit Zuverlässigkeit und selbständiges Arbeiten eine gute körperliche Konstitution und körperliche Belastbarkeit einen sozialen Sinn und ein wertschätzender Umgang mit Kindern
  • Für Bewerbende, die ab dem 01.01.1971 geboren wurden, ist Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit der vorherige Nachweis des Vorliegens von mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder einer ärztlichen Bestätigung über das Vorliegen einer ausreichenden Immunität gegen Masern