Havel Therme

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Bodanweg 16, 88662 Überlingen, Deutschland
MwSt-IdNr.: HRB 719511 Telefon: +49 7551 3085030
http://www.havel-therme.de
Persönliche Dienstleistungen
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Angestellte
Datum des Ereignisses 2022-10-14
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Arbeitsatmosphäre

Sehr unzufriedene Mitarbeiter, extrem hohe Fluktuation

Work-Life-Balance

Nicht vorhanden, Minijobbern wird kein bezahlter Urlaub gewährt

Karriere/Weiterbildung

Katastrophe, es werden teilweise Personen ohne gültigen Rettungsschwimmer oder ohne aktuellen Erste -Hilfe Schein in der Wasseraufsicht/ Erste-Hilfe und im Saunabereich eingesetzt.

Es kam sogar vor, dass jemand ohne Rettungsschwimmerausbildung, ohne Bademeister und ohne aktuelle EH Ausbildung die Aufsicht über das Sportbad und die seperate Therme incl. Außenbecken ganz alleine abdecken musste.
Teilweise wurden sogar unausgebildete Mitarbeiter der Rezeption, wegen Personsalmangel, in der Wasseraufsicht eingesetzt.

Gehalt/Sozialleistungen

Gehalt auf Mindestlohnlevel oder durch nicht bezahlte Arbeitsstunden sogar unter Mindestlohn.

Wasser und Kaffee gibts kostenfrei während der Arbeitszeit.

Kollegenzusammenhalt

Nette Kollegen, aber hohe Fluktuation

Vorgesetztenverhalten

Keine Kommunikation, Kollegen werden grundlos gekündigt, die unmittelbaren Vorgesetzten sind angeblich nicht mal über die Kündigung nformiert

Arbeitsbedingungen

Selbst zu Corona Hochzeiten sind das Bad und die Ssunen überfüllt, Mindestabstände nicht einzuhalten, siehe auch Google Bewertungen.

Personal pendelt ständig zwischen Saunen, Bad und Außenbereich, im Winter mit enormen Temperaturunterschieden. Das bedingt einen hohen Krankenstand.

Arbeitsunfälle sind an der Tagesordnung, von Gehirnerschütterung, aufgeschlagene Kinn bis hin zu Schulterverletzungen.

Pausen sind auf Grund der Unterbesetzung meist nicht zu realisieren.

Kommunikation

Katastrophal

Gleichberechtigung

Keine Gleichberechtigung.

Minijobbern werden im Vergleich zu fest angestellten Mitarbeitern keine Nacht-,Sonntags- und Feiertagszuschläge gezahlt , obwohl das ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit rechtlich unzulässig ist (siehe Homepage der Minijobzentrale)

Minijobbern wird kein bezahlter Urlaub gewährt oder ausgezahlt, obwohl das Unternehmen dazu laut Bundesurlsubsgesetz verpflichtet ist.

Minijobbern wird keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gezahlt, obwohl das Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet ist (siehe Homepageder Mknijobzentrale). Damit liegt im Krankheitsfall eine Unterschreitung des Mindestlohns vor.

Interessante Aufgaben

Absolute Unterbesetzung, so dass sich die Mitarbeiter nicht so wie erforderlich, um die Gäste kümmern können.

Im Gastrobereich viele unzufriedene Gäste, da horrende Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen (teilweise 1,5h), um sein Essen zu bekommen, siehe auch Google Bewertungen.

Auch in der Wasseraufsicht/ Ersten Hilfe absolute Unterbesetzung. Teilweise muss nur eine Aufsichtspersin sowohl das ganze Sportbad und den separaten Thermenbereich incl. Außenbecken absichern und zudem noch die Erste Hilfe leisten.

Natalie

Aber bist du persönlich zufrieden? Und warum hast du ''keine Gleichberechtigung'' geschrieben?